3. Weisung des ZVSM vom 26. April 1993 betreffend Einschränkung der Sbrinz-Produktion. Die Weisung ist gesetzeskonform (E. 3); der ZVSM ist befugt, die Weisung zu erlassen (E. 4); die Einschränkung der Sbrinz-Produktion liegt im öffentlichen Interesse, das bestehende Preisniveau zu erhalten und einen niedrigen Aufwand für die Milchrechnung zu gewährleisten (E. 5) und verletzt weder den Grundsatz der Verhältnismässigkeit noch das Gebot der rechtsgleichen Behandlung der Produzenten (E. 6); durch die angeordnete Massnahme wird der Kerngehalt der Handels- und Gewerbefreiheit nicht tangiert (E. 7).