1 Einschränkung der Käseproduktion; Beschwerdelegitimation; Weisung des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM). 1. Art. 48 Bst. a VwVG: Aktuelles Interesse zur Beschwerdeführung. Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen Interesses (E. 1.1-1.3). 2. Akzessorische Überprüfung von Verwaltungsverordnungen. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann vorfrageweise geprüft werden, ob eine im allgemeinen nicht anfechtbare Weisung mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist; die Weisung kann aber weder abgeändert noch aufgehoben werden (E. 2). 3. Weisung des ZVSM vom 26. April 1993 betreffend Einschränkung der Sbrinz-Produktion.