10 trotz Fehlens einer lebensmittelpolizeilichen Bewilligung erteilt werden kann. Der Beschwerdeführer bleibt verpflichtet, eine lebensmittelpolizeiliche Verkaufsbewilligung einzuholen. 6. (...) 7. Schliesslich ist auf die «Richtlinien zur Erteilung von Bewilligungen zum Verkauf von Milch oder Milchprodukten ab Hof beziehungsweise zur Belieferung von gewerblichen Betrieben» des Zentralverbandes vom 17. Oktober 1994 zu verweisen.