Im Zusammenhang mit der Auslastung des Käsereibetriebes gilt es auch zu beachten, dass der Beschwerdeführer bis zum Frühjahr 1994 bereits seit knapp zwei Jahren selber ausmessen konnte, so dass eine Bewilligungserteilung faktisch einer Weiterführung des bisherigen Zustandes gleichkommt. Aufgrund der Akten ist zudem von einem relativ kleinen Kundenkreis und somit von einer geringen Menge Milch, die als «Bio-Milch» direkt zum Verkauf gelangt, auszugehen, so dass sich die Auswirkungen für den Beschwerdegegner in einem zumutbaren Rahmen bewegen dürften. 4.5.