8 Als Zwischenergebnis wird festgehalten, dass für die Erteilung einer Selbstausmessbewilligung zum Zwecke des Direktverkaufs ab Hof bereits ein kleiner Kreis von Interessenten genügt, um ein Kundenbedürfnis als nachgewiesen zu erachten. Im vorliegenden Fall, nach den bisherigen Ausführungen, ist ein derartiges Kundenbedürfnis ohne weiteres als nachgewiesen zu betrachten. 4.4. Als zweite Bewilligungsvoraussetzung nennt der Milchbeschluss die Bedingung, dass die Selbstausmessung die zweckmässige Milchverwertung nicht in Frage stellen darf (Art. 5 Abs. 3 Bst. a MB). Der Verkauf von Konsummilch als Rohmilch entspricht grundsätzlich der prioritätsgerechten