Dem Umstand, dass die Versorgung der Bevölkerung mit konventioneller Milch sichergestellt ist, kann keine vorrangige Bedeutung mehr zukommen, nachdem es vorliegend ausschliesslich um den Verkauf von nach biologischen Gesichtspunkten produzierter Milch geht. Schliesslich fällt auf, dass der Beschwerdegegner nur einen sehr geringen Interessentenkreis von Abnehmern von «Bio-Milch» des Beschwerdeführers anerkennen will, versucht selbst aber in recht aufwendiger Weise darzutun, dass er über die notwendigen Installationen einer zeitlich getrennten Milchannahme verfüge. Insoweit haftet seiner Argumentationsweise eine gewisse Widersprüchlichkeit an.