21 Abs. 2 des Milchbeschlusses zu berücksichtigen. Nach bisheriger Praxis der Verwaltungsbehörden wurde das Kundenbedürfnis bereits als ausgewiesen betrachtet, wenn - bei gegebenen übrigen Voraussetzungen - der Bedarf eines einzigen Kunden ausgewiesen war (unveröffentlichter Entscheid des EVD vom 27. April 1993 in Sachen S. gegen G. und Bundesamt für Landwirtschaft). Ob diese Praxis übernommen werden kann, muss im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.