1993 1581 und 1994 766). Das Bundesamt ist dieser Genehmigungspflicht insofern auf etwas seltsamem Wege nachgekommen, als es die Richtlinien der VSBLO für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten aus biologischem (ökologischem) Anbau vom 8. Oktober 1992 heranzog, um in seinen Weisungen vom 5. Januar 1994 die «Mindestanforderungen für die Anerkennung von Regeln des Biologischen Landbaues» zu definieren. Die VSBLO wurde im übrigen am 22. Dezember 1992 durch das Eidgenössische