Dem Gesuch legte er unter anderem eine Liste von 38 Interessenten an «Bio-Produkten» bei. Das Bundesamt verweist mit Hinblick auf die in Kraft getretenen Änderungen des Milchbeschlusses auf seine geänderte Praxis, wonach es den Kriterien des nachgewiesenen Konsumentenbedürfnisses und der Frage der zweckmässigen Milchverwertung inskünftig eine bedeutend grössere Gewichtung zukommen lässt als bisher. Der Beschwerdegegner seinerseits bestreitet die Existenz von effektiv 14 an «Bio-Milch» interessierten Kunden des Beschwerdeführers nicht.