Im vorliegenden Fall verlangt der Beschwerdeführer eine Selbstausmessbewilligung, um seine «Bio-Milch» direkt ab Hof verkaufen zu können. Er verweist dabei auf die neuen, angeblich liberaleren Vorschriften und die Tatsache, dass er momentan 14 an «Bio-Milch» interessierte Kunden hätte, der Kundenkreis an «Bio-Produkten» insgesamt jedoch im Abnehmen begriffen sei, solange er nicht gleichzeitig «Bio-Milch» ausmessen könne. Dem Gesuch legte er unter anderem eine Liste von 38 Interessenten an «Bio-Produkten» bei.