6 nicht über mindestens ebensoviel Information und Sachkenntnis verfügt. Ein Beurteilungsspielraum darf jedoch bloss innerhalb enger, möglichst genau umschriebener Grenzen anerkannt werden, ansonsten die Rechtskontrolle in unzulässiger Weise beschränkt wird (BGE 96 I 369 ff.; zum Ganzen ausführlich: Bertossa Francesco, Der Beurteilungsspielraum: zur richterlichen Kontrolle von Ermessen und unbestimmten Gesetzesbegriffen im Verwaltungsrecht, Bern 1984, S. 85 ff., insbesondere S. 87). 4.1. Im vorliegenden Fall verlangt der Beschwerdeführer eine Selbstausmessbewilligung, um seine «Bio-Milch» direkt ab Hof verkaufen zu können.