2.2. In bezug auf die materiellrechtlichen Änderungen des Milchbeschlusses vom 18. März 1994 stellt sich die Frage, welche Bestimmungen gegolten haben, als sich der rechtserhebliche Sachverhalt zugetragen hat, beziehungsweise, ob für die Frage des anwendbaren Rechts der Zeitpunkt massgebend ist, in welchem der für die Bewilligung relevante Sachverhalt eingetreten ist, oder derjenige, in welchem die Bewilligung effektiv erteilt wird (Gygi Fritz, Bundesverwaltungsrecht, Bern 1986, S. 113).