3 Gegen diesen Entscheid führt B. am 20. Mai 1994 Beschwerde bei der Rekurskommission EVD und beantragt erneut eine generelle Selbstausmessbewilligung. Das Bundesamt beantragt in seiner Stellungnahme vom 21. Juni 1994, die Beschwerde sei unter Berücksichtigung der Liberalisierungsbestrebungen im Milchbereich gutzuheissen. Aus den Erwägungen: