- Die Ermöglichung des Direktverkaufs von «Bio-Milch» entspricht dem Zweck der Gesetzesänderung; Umstände, welche es rechtfertigen, von einem anerkannten «Bio-Betrieb» auszugehen (E. 4.2). - An die Voraussetzung des Kundenbedürfnisses können keine allzu strengen Voraussetzungen geknüpft werden; es genügt bereits ein kleiner Kreis von Interessenten (E. 4.3). - Die zweckmässige Milchverwertung wird nicht in Frage gestellt, weil der Verkauf von Konsummilch als Rohmilch erfolgt und dies grundsätzlich der prioritätsgerechten Verkehrsmilchverwertung entspricht (E. 4.4). 3. Art. 26 Abs. 1 Bst. a MB: Weiterbestehen der Abgabepflicht.