MKTV 93], SR 916.350.101), so werden die Einzelkontingente zusammengelegt und das Gesamtkontingent bezieht sich auf die gesamte massgebliche Nutzfläche der beteiligten Betriebe (Art. 24 MKTV 93). Die Betriebszweiggemeinschaft ist demzufolge im Bereich Milchproduktion als «ein Betrieb mit einem Kontingent» zu betrachten.