Im vorliegenden Fall befinden sich die Einzugsgebiete beider Sammelstellen in der Silozone. Was die Milchverwertung angeht, so wird die in die angestammte Sammelstelle X eingelieferte Milch zum grossen Teil zu Pulver verarbeitet, während die in Z. eingelieferte Milch dem Milchverband zur Verfügung gestellt wird. Das Bundesamt hat diesbezüglich festgehalten, dass dem Verwertungsverhältnis der bisherigen Sammelstelle X gegenüber demjenigen der Sammelstelle Z. keine Priorität zukomme.