Im folgenden gilt es zu prüfen, ob weitere Argumente für oder gegen einen Wechsel der Sammelstelle von X nach Z. sprechen, und wie diese allenfalls zu gewichten sind. 8.1. Was das Verhältnis zwischen dem Kriterium der räumlichen Nähe und weiteren Merkmalen angeht, so ist auf die Kürze des Hüttenweges beziehungsweise die Wegverhältnisse abzustellen und Abweichungen von dieser Zuteilungsregel sind nur in Ausnahmefällen - beispielsweise bei Vorliegen von Betriebsbedürfnissen oder besonderen Umständen - zulässig.