Unter Berücksichtigung der bereits 7½ Jahre bestehenden Ablieferungsverhältnisse nach Z., des bei allen Witterungsverhältnissen problemlosen Hüttenweges ohne nennenswerte Höhendifferenzen nach Z. und der bestehenden Strassenlücke für die Benützung der neuen Strasse in Richtung X, könne dem vorliegenden Gesuch um Wechsel der Sammelstelle entsprochen werden. 7.2. Bei der Frage des Hüttenweges, dessen Zustandes und der Zweckmässigkeit der zur Diskussion stehenden Wege geht es um die Würdigung örtlicher Verhältnisse, welche von der sachkundigen Behörde besser beurteilt werden können.