MB: Wechsel der Milchsammelstelle. - Bei vorübergehender Einlieferung der Verkehrsmilch in eine andere Sammelstelle mit Einverständnis und gleichzeitigem Widerrufsvorbehalt des Inhabers der angestammten Sammelstelle kann nicht von einem eigentlichen einvernehmlichen Sammelstellenwechsel ausgegangen werden (E. 5). - Bei einem Sammelstellenwechsel sind die gleichen Beurteilungskriterien beizuziehen wie bei der Neuaufnahme der Lieferung; massgebend ist primär die Länge des Hüttenweges und bei gleich langen Wegstrecken sind es die übrigen Wegverhältnisse; subjektive Motive sind unbeachtlich (E. 6).