Milchsammelstelle; Auswirkungen der Änderung des Milchbeschlusses; massgebende Kriterien und deren Gewichtung bei der Prüfung eines Gesuches um Wechsel der Sammelstelle. 1. Art. 5 Abs. 1 MB: Auswirkungen der Änderung per 1. August 1994. Es ist davon auszugehen, dass - obwohl die Formulierung «in der Regel» durch «müssen» ersetzt worden ist - die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bezüglich Milcheinlieferung in die angestammte oder nächstgelegene Sammelstelle weiterhin Geltung haben (E. 3.1). 2. Art. 5 Abs. 4 MB: Wechsel der Milchsammelstelle.