Wo diesfalls die heute zuständige Sammelstelle zu lokalisieren wäre und ob es sich dabei um die «Regulierstelle Hasli-Emmen» handelt, ist unklar. Ob die Regulierstelle überhaupt eine Sammel-stelle ist und ob sie bereits im Zeitpunkt des allfälligen Wechsels als anerkannte Sammelstelle galt, ist ebenfalls nicht aktenkundig. Sollte die Regulierstelle jedoch eine anerkannte Sammelstelle sein, so würde der Milchkaufvertrag als ein Element (Unternehmung und Lokal, vgl. E. 3.2) dafür sprechen, dass der Milchverband oder die Y AG als deren Inhaber zu betrachten wäre.