Demzufolge wird entgegen der Ansicht des Milchverbandes durch den Abschluss des Milchkaufvertrages zwischen dem Lieferantenverband (welcher die Milch seiner Genossenschaftsmitglieder gesamthaft verkauft) und dem Milchverband - respektive der Y AG - dem Käufer der Milch noch keine Sammelstellenkonzession verliehen. Fest steht jedoch, dass im heutigen Zeitpunkt die Milch (mit Ausnahme der Teilmenge eines Produzenten) nicht mehr ins Molkereilokal der Beschwerdeführerin transportiert und dort gewogen wird. Wo diesfalls die heute zuständige Sammelstelle zu lokalisieren wäre und ob es sich dabei um die «Regulierstelle Hasli-Emmen» handelt, ist unklar.