betrachten. Auf den Abrechnungen vom Juni 1994 figuriert jedoch nicht der Milchverband, sondern die Y AG. Unklar ist, ob damit im heutigen Zeitpunkt die Y AG als Milchkäuferin zu betrachten ist und was für eine rechtliche Beziehung zwischen dem Milchverband (Genossenschaft) und der Y als Aktiengesellschaft besteht. Die vorgedruckte Anmerkung «Ein Unternehmen der Y Gruppe - Zentralschweizerischer Milchverband, Luzern» auf den Abrechnungsblättern erhellt die gestellte Frage nicht weiter.