In der Beilage ist vielmehr eine Abrechnung vom November 1992 enthalten und auf dem ersten Blatt sind handschriftliche Notizen einer Berechnung angebracht, welche mit den gemachten Darstellungen übereinstimmen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen im Instruktionsverfahren hat der Milchverband nachgewiesen, dass er Käufer der Verkehrsmilch des Lieferantenverbandes und auch der acht fraglichen Produzenten, welche offenbar Mitglieder des Lieferantenverbandes sind, ist, und die Beschwerdeführerin lediglich die Milch bei den Produzenten abholt. Da von der Transportentschädigung der Preis für die «Ausmessmilch» abgezogen wird, ist der Milchverband auch bezüglich dieser Menge als Milchkäufer zu