Aus dem «Auszahlungsbordereau Produzenten» des Milchverbandes vom 7. Januar 1993 folgt, dass die Auszahlung des Milchgeldes an die fraglichen acht Produzenten direkt durch den Milchverband erfolgte. Bestätigt werden diese Darstellungen durch die Abrechnung vom Juni 1994, welche nun erstmals durch die Y AG erfolgte. Diese Ausführungen des Milchverbandes bestreitet die X AG in ihrer Stellungnahme vom 14. September 1994 nicht. In der Beilage ist vielmehr eine Abrechnung vom November 1992 enthalten und auf dem ersten Blatt sind handschriftliche Notizen einer Berechnung angebracht, welche mit den gemachten Darstellungen übereinstimmen.