kg Milch in Emmen abgeliefert und ... kg offen verkauft, was insgesamt eine eingesammelte Milchmenge von ... kg ergibt. Für die abgelieferte Milch wurde ihr eine Transportentschädigung von ... Rappen pro Kilo gutgeschrieben, davon der Betrag für die Ausmessmilch abgezogen (... Rappen pro Kilo) und die Warenbezüge von Fr. ... addiert, was ein Total von Fr. ... (in der Aufstellung des Milchverbandes fälschlicherweise Fr. ...) zugunsten der Beschwerdeführerin ergab. Aus dem «Auszahlungsbordereau Produzenten» des Milchverbandes vom 7. Januar 1993 folgt, dass die Auszahlung des Milchgeldes an die fraglichen acht Produzenten direkt durch den Milchverband erfolgte.