Der Saldo wird der X AG gutgeschrieben. Aufgrund der Erläuterungen des Milchverbandes und den zusammen mit der Stellungnahme vom 18. August 1994 eingereichten Unterlagen kann die dargestellte Abrechnung für den Dezember 1992 nachvollzogen werden. In der fraglichen Periode hat die Beschwerdeführerin ... kg Milch in Emmen abgeliefert und ... kg offen verkauft, was insgesamt eine eingesammelte Milchmenge von ... kg ergibt.