8 des Milchverbandes in Kannen einsammelt, dieser Menge den für den Offenverkauf bestimmten Anteil entnimmt und die Restmenge nach Emmen liefert. Die abgelieferte Milch wird erst in Emmen mengenmässig erfasst und kontrolliert. Der Anteil «Ausmessmilch» wird von der Beschwerdeführerin zusammen mit Warenbezügen (Einkäufe der Produzenten im Laden der X AG) periodisch dem Milchverband mitgeteilt. Für die in Emmen abgelieferte Milchmenge erhält die Beschwerdeführerin eine Transportentschädigung. Von dieser Entschädigung wird der Preis für die Ausmessmilch abgezogen und die Warenbezüge addiert. Der Saldo wird der X AG gutgeschrieben.