6 der Milchsammel- oder -verwertungsstelle über Milchverwertung und Fabrikation» für Mai 1983 bis April 1984 ersichtlich, dass die Rekurrentin in diesem Zeitraum von neun Lieferanten die Milch entgegengenommen, diese teilweise direkt verwertet und die restliche Milch an den Milchverband weitergegeben hat. Dies kann als Indiz, dass die X AG eine Milchsammelstelle führte, betrachtet werden. Es fehlen aber gesicherte Erkenntnisse darüber, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich eine Sammelstelle betrieb und diese mit Einführung des Milchbeschlusses als anerkannt galt.