3.3. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin hat sie seit dem 2. Weltkrieg die Milch von heute noch acht Landwirten abgeholt und diese Milch bis vor einigen Jahren auch im eigenen Betrieb verwertet. Aufgrund dieser unbestritten gebliebenen Angaben spricht einiges dafür, dass zumindest früher eine Sammelstelle bestanden hat (Milchannahme und deren Verwertung). Diesbezügliche Abklärungen des Bundesamtes sind aus den Akten jedoch nicht ersichtlich. Im angefochtenen Entscheid hielt es lediglich fest, dass die Beschwerdeführerin nach Auskunft des «Regionalverbandes» offenbar früher die Funktion einer Sammelstelle ausgeübt und in der Folge auf ihre Konzession verzichtet habe.