2 - Wird die Verkehrsmilch in einem Sammelstellenlokal erfasst und verkauft und sind der Eigentümer des Lokals und der Milchkäufer (gegenüber den Produzenten) nicht identisch, sind weitere tatbeständliche Abklärungen notwendig, um bestimmen zu können, wer Inhaber der Sammelstelle ist (E. 4.4).