2 Milchprodukte und Speisefette, Milchbeschluss, SR 916.350, AS 1994 1648). Eine Legaldefinition hiefür geht aus den Gesetzestexten nicht hervor. Der Bundesgerichtspraxis kann entnommen werden, dass es sich bei einem Heimwesen um ein Bewirtschaftungszentrum handelt, bestehend aus Wohnhaus und Ökonomiegebäuden (BGE vom 21. November 1986 i. S. K./B., unveröffentlicht). Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Siedlungen umfasst schon aus praktischen Gründen in der Regel Wohnhaus und Ökonomiegebäude als eine von aussen sichtbare Einheit.