Am 24. Februar 1992 gelangte X von der Käserei A. an den Säntis Milchverband St. Gallen-Appenzell und beanspruchte die Milcheinlieferungen vom Betrieb des Y. Als Begründung führte er zur Hauptsache an, Y habe sein Milchvieh in die umgebaute Scheune auf der Liegenschaft N. verlegt, deren angestammte Sammelstelle die Käserei A. sei. Dennoch werde die Milch weiterhin in die Käserei B. des Z. eingeliefert. Der Milchverband überwies in der Folge diese Eingabe an das Bundesamt für Landwirtschaft.