Milchsammelstelle; Betriebszentrum bei mehreren Betriebsteilen. Art. 5 MB; Art. 2 landwirtschaftliche Begriffsverordung; Art. 23 Milchlieferungsregulativ: Begriff des Heimwesens und Bestimmung des Betriebszentrums. Bestehen mehrere Betriebsteile und erfüllt keiner die Kriterien eines Heimwesens (Standort des Milchviehs und Wohnsitz), so gilt im Zusammenhang mit der Milcheinlieferung jener Betriebsteil als Betriebszentrum und ist für die Bestimmung der Sammelstelle massgebend, auf welchem das Milchvieh gehalten und die Verkehrsmilch produziert wird.