Die Rekurskommission Nr. 15 hat daher zu Recht die Überlieferung der Milchmenge im Milchjahr 1991/92 als nicht genügend bewiesen erachtet und die Beschwerde des S. für das Milchjahr 1991/92 gutgeheissen. 8. Die Beschwerde von S. betreffend das Milchjahr 1990/91 hat die Rekurskommission Nr. 15 jedoch abgelehnt, da sie die vom Milchverband vorausgesetzte produzierte Milchmenge von ... kg als realistisch erachtet. Dieser Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden. Zum einen hat die Rekurskommission Nr. 15 die Beschwerde von S. für das Milchjahr 1991/92 auch mit der Begründung gutgeheissen, dass die Hochrechnung der erhobenen Milchmengen unter den von S. deklarierten Mengen lägen.