Die aufgrund zweier Kontrollen durchgeführte Hochrechnung ist um so stossender, als die beiden Kontrollen innerhalb einer so kurzen Zeitspanne vorgenommen wurden. Überdies wurde eine der Messungen im Monat April (8. April 1992) durchgeführt, in dem erfahrungsgemäss am meisten Milch produziert wird. Die Rekurskommission Nr. 15 hat daher zu Recht die Überlieferung der Milchmenge im Milchjahr 1991/92 als nicht genügend bewiesen erachtet und die Beschwerde des S. für das Milchjahr 1991/92 gutgeheissen.