Weitere Beweiserhebungen wurden nicht getätigt. (...) 7. Die Rekurskommission Nr. 15 kam denn in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die Überschreitung des Milchkontingents von S. betreffend das Milchjahr 1991/92 ungenügend bewiesen sei, weshalb die geforderte Überlieferungsabgabe nicht erhoben werden könne. Diesem Entscheid der Rekurskommission Nr. 15 ist beizustimmen. Zwei Messungen pro Milchjahr vermögen nicht genügend Aufschluss darüber zu geben, wieviel Milch produziert worden ist.