5 6.3. Zudem bestand bei den zuständigen Behörden der Verdacht, dass die von S. gemachten Angaben betreffend seiner monatlichen Milchproduktion nicht den Tatsachen entsprächen. Dies veranlasste die zuständigen Behörden, die monatlichen Meldungen vom Betrieb von S. zu überprüfen und Kontrollmessungen durchzuführen. Deshalb wurden auf dem Betrieb S. sowohl im Milchjahr 1990/91 wie auch im Milchjahr 1991/92 durch das Inspektorat des Zentralverbandes jeweils zwei Kontrollmessungen vorgenommen.