6.1. Ziel der Produktionslenkung in der Milchwirtschaft ist die Anpassung der Milcheinlieferung an die Absatzverhältnisse. Durch das Rechtsinstrument der Milchkontingentierung wird die Milchmenge, welche der Milchproduzent zu einem festgesetzten Preis abliefern kann, behördlich festgelegt. Wird diese Menge überschritten, wird eine Lenkungsabgabe erhoben, die prohibitiv wirken soll. Neben diesem Produktionslenkungsziel soll mit der Milchkontingentierung dem Milchproduzenten ein paritätisches Einkommen zugesichert werden, indem die Abnahme der kontingentierten Menge zu Basispreisen garantiert wird. Es besteht somit gleichsam ein Ausgleich zwischen belastenden und begünstigenden Massnahmen.