Gegen diesen Entscheid erhob das Bundesamt am 11. August 1993 Verwaltungsbeschwerde bei der Oberrekurskommission i. S. Milchkontingentierung (hiernach: Oberrekurskommission) und beantragt die Aufhebung des Entscheides der Rekurskommission Nr. 15 beziehungsweise die Bestätigung der Verfügung des Milchverbandes. Am 27. August 1993 gelangte S. ebenfalls an die Oberrekurskommission und beantragt sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Ungültigerklärung der Milchmengenberechnungen der Milchjahre 1990/91 und 1991/92 unter Kostenund Entschädigungsfolge.