Unter Abzug dieser Menge korrigierte der Milchverband die Überlieferung für das Milchjahr 1991/92 auf ... kg (... kg - ... kg), erhob hierfür keine Abgabe und erstattete (gemäss unbestritten gebliebener Feststellung der Rekurskommission Nr. 12) die bereits verrechnete Abgabe von Fr. ... zurück. Damit wurden die Gebrüder K. von der ihnen ursprünglich angelasteten Überlieferung der Alpgenossenschaft befreit und für die restliche Überlieferungsmenge des eigenen Betriebs wurde festgestellt, dass keine Abgabe zu entrichten sei und die bereits bezahlte Abgabe wurde zurückerstattet. Durch diesen Entscheid erlitten die Beschwerdeführer keinen konkreten unmittelbaren Nachteil.