Zudem wird ein Entscheid darüber verlangt, ob die Milch, welche auf der Alp zur Käseproduktion gebraucht werde und der Selbstversorgung diene, als Verkehrsmilch zu gelten habe. (...) Vorab ist von Amtes wegen festzustellen (vgl. Gygi Fritz, Bundesverwaltungsrechtspflege, Bern 1983, S. 73, mit Hinweisen), ob die Rekurskommission Nr. 12 zu Recht von der Prozessvoraussetzung, insbesondere der Beschwerdelegitimation der Gebrüder K., ausgegangen ist.