1. (Zuständigkeit) 2. Die Beschwerdeführer beantragen vor der Rekurskommission EVD die Aufhebung des Entscheides der Rekurskommission Nr. 12 sowie der beiden Verfügungen des Milchverbandes vom 6. Juli 1993, welche an die Alpgenossenschaft respektive an die Gebrüder K. adressiert waren. Zudem wird ein Entscheid darüber verlangt, ob die Milch, welche auf der Alp zur Käseproduktion gebraucht werde und der Selbstversorgung diene, als Verkehrsmilch zu gelten habe.