2 mussten. Mit Verfügung gleichen Datums erhob der Milchverband von der Alpgenossenschaft eine Überlieferungsabgabe für die nicht kompensierte Milchmenge. Gegen diese beiden Verfügungen reichten die Gebrüder K. am 2. August 1993 bei der Rekurskommission Nr. 12 Beschwerde ein, welche mit Entscheid vom 14. Dezember 1993 abgewiesen wurde. Mit Eingabe vom 25. Februar 1994 rekurrierten die Beschwerdeführer bei der Rekurskommission EVD. Aus den Erwägungen: