8 einen Anspruch auf eine Kontingentsübertragung ableiten könnte. Die Anrufung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist daher in dieser Hinsicht von vornherein unbehelflich. Er hätte im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit B. die Möglichkeit gehabt, sich für den Fall abzusichern, dass die erwartete Kontingentsübertragung nicht zustande kommt. (Die Rekurskommission EVD weist die Beschwerde ab) 9 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali