Es ist daraus aber auch nicht eine Anfrage oder ein Beratungsbedürfnis betreffend die Erhaltung des Kontingents trotz Einstellung der Milchproduktion herauszulesen. Somit hatte der Zentralverband keinen Anlass, B. darauf hinzuweisen, wie er vorzugehen habe, um das Kontingent für den Betrieb zu erhalten. In Betracht fällt weiter, dass dem Bürger ein erhebliches Mass an Aufmerksamkeit abverlangt wird in bezug auf die Beachtung der für ihn in den konkreten Lebensumständen wesentlichen Vorschriften.