Dies ist nicht unwesentlich, denn namentlich die Antwort auf die zweite Frage konnte so verstanden werden, dass der Betrieb verpachtet werde. Damit einher geht aber üblicherweise eine Bewahrung des Kontingents durch Übertragung auf den Pächter. Dass auf dem Betrieb während längerer Zeit keine Milch mehr produziert würde, geht aus diesen Erklärungen nicht eindeutig hervor. Zumal, da B. damals die Stillegung gegen Entgelt abgelehnt hatte, darf dem Zentralverband nicht angelastet werden, dass er diese Erklärung nicht als Gesuch um Stillegung auffasste.