3 Betriebsübernahme zusammengelegt (Art. 38 Abs. 2 MKTV 93; zitiert in Ziff. 3). Somit geht es um das Kontingent für das Milchjahr 1994/95, welches am 30. April 1995 zu Ende geht. Damit ist ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdeführers an einer rechtsgestaltenden Verfügung betreffend die Reaktivierung des Milchkontingents und das Milchkontingent für das Milchjahr 1994/95 gegeben. (...) Auf die Verwaltungsbeschwerde ist somit einzutreten.