Im vorliegenden Verfahren geht es um die Frage der Reaktivierung eines angeblich stillgelegten Milchkontingents betreffend den Betrieb, den der Beschwerdeführer übernehmen will, sowie um die Festsetzung beziehungsweise Änderung des Milchkontingentes des Beschwerdeführers aufgrund der Betriebsübernahme per 1. November 1993. Es stellt sich die Frage, ob W. von der Stillegung des Kontingentes betreffend den Betrieb B. in der Weise berührt ist, dass ihm selbst ein schutzwürdiges Interesse an der diesbezüglichen Überprüfung des vorinstanzlichen Entscheides zuzugestehen ist.