1 Stillegung des Milchkontingents; Stillegung nur auf Gesuch hin; Vertrauensschutz. 1. Art. 6 und 10 Publikationsgesetz: Wirkung der Veröffentlichung eines Erlasses. Grundsätzlich kann sich niemand darauf berufen, er habe eine Vorschrift nicht gekannt (E. 4.2). 2. Art. 22 Abs. 1, 2 und 3 und Art. 29 Abs. 1 MKTV 83: Stillegung des Kontingents auf Gesuch hin. - Reicht ein Produzent, welcher beabsichtigt, die Verkehrsmilchproduktion vorübergehend einzustellen, nicht fristgerecht ein Stillegungsgesuch ein, geht sein Kontingent unter (E. 4.1).